Organisatorisches
Ablauf
Kontaktiert uns gerne per SMS oder Whatsapp, um einen Erstgesprächstermin/Begutachtungs-termin zu vereinbaren. Für die Ergotherapie benötigt ihr eine gültige Verordnung vom Kinder- oder Hausarzt. Für gewöhnlich wird ein Therapieblock von 10x60 Minuten Ergotherapie verordnet. Bei einigen Krankenkassen muss die Therapie vor Beginn noch chefärztlich bewilligt werden.
Absage & Krankheit
Bitte seht die Therapie als Pflichttermin an! Falls ihr die Therapie trotzdem absagen müsst, bitten wir euch, uns mindestens 48 Stunden vor der nächsten Einheit zu informieren – andernfalls muss diese Einheit verrechnet werden! Gleiches gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Ausgenommen von dieser Regelung sind selbstverständlich Krankheitsfälle.
Rückerstattung durch die Krankenkasse
Nach der 5., sowie 10. Einheit bekommt ihr von uns eine Honorarnote ausgestellt und per E-Mail zugesandt. Wir sind Wahltherapeutinnen ohne Kassenverträge und verrechnen pro Einheit 95 Euro.
Nach Abschluss eines Therapieblocks könnt ihr die beiden Honorarnoten, gemeinsam mit der Verordnung bei der Krankenkasse einreichen und bekommt einen Teil der Kosten rückerstattet.