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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Klienten und Lila Löwenherz – Ergotherapie für Kinder. Mit der Buchung der Dienstleistungen werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichende Regelungen haben keine Gültigkeit. Lila Löwenherz behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.

Behandlung

In der Praxis wird das Therapiekind als Hauptklient betrachtet, wobei auch die Eltern einbezogen werden. Es orientiert sich am Gesundheitskonzept der "Salutogenese" der WHO, das das Kind in seiner Gesamtheit betrachtet. Die therapeutischen Maßnahmen zielen darauf ab, alltägliche Beeinträchtigungen langfristig und ursächlich zu verbessern sowie die Lebensqualität der gesamten Familie zu steigern.

Die Therapeutinnen setzen ihr Wissen aus Ausbildung und kontinuierlicher Weiterbildung sowie ihre therapeutischen Fähigkeiten ein, um Klienten zu beraten, zu diagnostizieren und zu therapieren.

Die Therapie kann nur in einer vertrauensvollen, respektvollen, kooperativen und entspannten Umgebung erfolgreich durchgeführt werden. Lila Löwenherz legt großen Wert auf die aktive Zusammenarbeit mit den Eltern und Pädagog:innen des Therapiekindes.

Die geplanten und durchgeführten Therapiemaßnahmen erfolgen in Absprache mit den Eltern. Die Mitarbeit der Eltern ist essentiell und trägt maßgeblich zum Therapieerfolg bei. Die Therapeutin  behält sich das Recht vor, die Therapie abzubrechen, wenn das notwendige Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Klienten Beratungsinhalte ablehnen, unvollständige oder falsche Angaben zur Anamnese und Diagnose machen, Therapiemaßnahmen sabotieren oder unregelmäßig zu den Terminen erscheinen.

Wahltherapie - Kostenrückerstattung

Nach der 5. und 10. Therapieeinheit wird eine Honorarnote mit den Terminen ausgestellt, die bei der Krankenkasse zur teilweisen Kostenrückerstattung eingereicht werden kann. Als Wahltherapeutin refundieren die Krankenkassen (ÖGK, SVS, BVAEB) nur einen Teil der Behandlungskosten, und der Selbstbehalt richtet sich nach den jeweiligen Tarifen. Bei vorzeitiger Beendigung der Therapieserie besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse bereits absolvierte Einheiten nicht refundiert, insbesondere wenn nicht mindestens die Hälfte der verordneten Einheiten in Anspruch genommen wurde.

Die Therapiekosten müssen zunächst privat beglichen werden und sind innerhalb von 14 Tagen per Onlinebanking zu begleichen. Diese Rechnungen dienen auch zur Vorlage bei der Krankenkasse. Die aktuellen Tarife können direkt bei der Versicherung erfragt werden.

Die Preise werden zu Beginn jedes Jahres angepasst. Bereits laufende Therapieblöcke werden jedoch zum alten Preis abgeschlossen.

Datenschutz gemäß DSGVO

Seit dem 25. Mai 2018 gelten EU-weite Datenschutzbestimmungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten neu regeln und einen erweiterten Schutz sensibler Informationen gewährleisten.

Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung

Lila Löwenherz – Ergotherapie für Kinder
Lisa Schwartz, BSc. & Isabella MArchhart, BSc.

Boschanstraße 3HH/O2

2483 Weigelsdorf

Zweck der Datenverarbeitung und Datenempfänger

Gemäß dem MTD-Gesetz werden die anvertrauten personenbezogenen Daten vertraulich behandelt. Die Daten werden ausschließlich an Einrichtungen und Personen weitergegeben, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt benötigt werden (z.B. zuweisende Ärztinnen, Krankenhäuser, Rehazentren, Krankenkassen, Kostenträger für die Abrechnung, interdisziplinäre Teammitglieder wie Physiotherapeutinnen, Logopädinnen, Ergotherapeutinnen, Steuerberater, Finanzamt) – dies erfolgt in Absprache mit den betreffenden Parteien.

Speicherung der Daten

Die personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Erfüllung der Aufgabe erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben ist eine Aufbewahrung der Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung erforderlich. In bestimmten Fällen können längere Aufbewahrungsfristen gelten.

Ablauf der Therapie

Erstbefundung & Anamnese

Die erste Einheit dient einer ausführlichen Erstbefundung, um eine fachgerechte Behandlung sicherzustellen. Es wird darum gebeten, alle notwendigen und relevanten Befunde bereitzuhalten und offen über die vorliegende Lebenssituation sowie die damit verbundenen Belastungen zu berichten.

Leistungen

Die Leistungen der Ergotherapie umfassen alle Maßnahmen, die unmittelbar für das Kind und dessen Familie erbracht werden, einschließlich:

  • Persönliche, individuelle Behandlung, inklusive Befunderhebung und Beratung

  • Behandlungsbezogene Administration, Dokumentation und Terminvergabe/Abrechnung

  • Vor- und Nachbereitung der Behandlung, wie die Herstellung und Anpassung von individuellem Therapiematerial

  • Auf Anfrage: Erstellung individueller Befunde für diverse Stellen wie Krankenversicherungsträger, behandelnde Ärzt:innen, private Versicherungsträger etc. Die Abrechnung erfolgt je nach Umfang und Zeitaufwand
     

Eigener Anteil

Im Rahmen des Erstgesprächs (1. Einheit) werden Behandlungsziele und -maßnahmen besprochen und festgelegt. Eine erfolgreiche Therapie setzt voraus, dass relevante Informationen über den Gesundheits- bzw. Lebenszustand sowie über alle bisherigen Untersuchungen und Behandlungen bereitgestellt werden.

Die aktive Mitwirkung der Kinder sowie der Angehörigen ist entscheidend für den Therapieerfolg. Es ist wichtig, dass die besprochenen Übungen und Tagespläne auch außerhalb der Therapieeinheiten eingehalten werden.

Pünktliches Erscheinen ist ebenfalls von großer Bedeutung. Versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden, um die Therapiezeiten nachfolgender Klienten nicht zu beeinträchtigen. Es kann jedoch aufgrund längerer Erstgespräche oder Therapien vor einem Termin zu kurzen Wartezeiten kommen.

Termine und Absage

Vereinbarte Termine sollten in der Regel eingehalten werden. Bei wichtigen Gründen kann eine kostenfreie Terminänderung oder Absage bis zu 48 Stunden (2 Werktage) vor dem vereinbarten Termin erfolgen. In diesem Fall genügt eine schriftliche Mitteilung per E-Mail oder ein Anruf.

Sollte der Termin innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt abgesagt oder geändert werden, wird ein Ausfallsbeitrag von EUR 30 in Rechnung gestellt, um die laufenden Kosten der Praxis zu decken. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen, behalten wir uns das Recht vor, das gesamte Honorar zu berechnen. Diese Kosten können nicht bei dem Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. 

Es wird darum gebeten, einige Minuten vor Beginn der Therapie in der Praxis zu erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen kann die versäumte Zeit leider nicht nachgeholt werden.

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